Barrierefreiheit jetzt testen!

Mit unserem Tool können Sie ganz einfach prüfen, ob Ihre Webseite barrierefrei ist und den gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) genügt, das am 28. Juni 2025 verpflichtend wird.

Input

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein nationales Gesetz, das die Vorgaben des European Accessibility Acts (EAA) umsetzt und am 1. Mai 2022 in Kraft getreten ist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat das Ziel, die Barrierefreiheit im digitalen Raum zu fördern und sicherzustellen, dass digitale Angebote auch für Menschen mit Behinderungen vollumfänglich zugänglich sind. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit im Internet. Gesetzlich verpflichtend ab dem 28. Juni 2025 ist die Gestaltung von digitalen Inhalten, wie Websites und mobile Apps, so dass diese von möglichst vielen Menschen genutzt werden können, einschließlich solcher mit Behinderungen. Dazu gehören beispielsweise seh- oder hörgeschädigte Personen aber auch Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Die Barrierefreiheit im Internet ist von entscheidender Bedeutung, da immer mehr Aspekte des Lebens online stattfinden, sei es der Zugang zu Informationen, die Kommunikation oder die Nutzung von Dienstleistungen. Dabei bieten barrierefreie Websites und Apps eine verbesserte Benutzererfahrung für alle Nutzer, nicht nur für diejenigen mit Behinderungen. Sie ermöglichen es einem breiten Spektrum von Menschen, auf Informationen zuzugreifen, Dienstleistungen zu nutzen und an der digitalen Gesellschaft teilzunehmen. Es ist ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Zukunft in Deutschland.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz enthält mehrere Schlüsselbestimmungen:

  1. Verpflichtung: Öffentliche Stellen, darunter Bundesbehörden, Landesbehörden und kommunale Einrichtungen, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Das schließt Websites, mobile Anwendungen und elektronische Dokumente ein. Die öffentlichen Stellen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Dienste für alle Nutzer zugänglich sind.
  2. Überarbeitung bestehender Angebote: Das Gesetz erfordert, dass öffentliche Stellen ihre bestehenden digitalen Angebote nach und nach überarbeiten, um sie barrierefrei zu gestalten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass bereits existierende Informationen und Dienstleistungen für alle zugänglich werden.
  3. Richtlinien und Standards: Das BFSG verweist auf den European Standard EN 301 549, der die Anforderungen für die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen festlegt. Dieser Standard definiert technische Anforderungen und Richtlinien, die bei der Gestaltung digitaler Angebote zu berücksichtigen sind.
  4. Sanktionen: Das Gesetz sieht Sanktionen vor, wenn Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllen. Diese Sanktionen können Geldstrafen und andere Maßnahmen zur Durchsetzung der Barrierefreiheit umfassen.

Verpflichtend ab

28. Juni 2025

Anwendungsbereich u.a.

Inter- & Intranetseiten
Mobile Anwendungen
Telekommunikationsdienste

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Kurz & Knapp

Was steht drin im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Dieses Video informiert Sie über die wichtigsten Rahmenpunkte.

WCAG Konformitätsstufen

Die WCAG sind ein international anerkannter Standard, der sicherstellen soll, dass Websites und Anwendungen für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen zugänglich sind.

Fragen & Antworten

Welchen Zweck hat das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat den Zweck, die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 in nationales deutsches Recht zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass das Gesetz sicherstellt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland barrierefrei gestaltet werden, um Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Nutzung und den Zugang zu diesen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das BFSG zielt darauf ab, die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der digitalen Welt zu fördern, indem es die Barrierefreiheitsanforderungen für Hersteller und Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen klar definiert und durchsetzt. Es ist somit ein wichtiges Instrument zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft und zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Bereich der Barrierefreiheit von digitalen Angeboten.
 

Wann tritt das BFSG in Kraft?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde im Juli 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
 

Für welche Produkte und Dienstleistungen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Zu den betroffenen Bereichen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gehören: Hardware-Systeme wie Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals für Informationsbereitstellung usw.; Verbrauchergeräte mit interaktiven Funktionen für Telekommunikations- oder den Zugang zu audiovisuellen Medien, E-Book-Lesegeräte, Telekommunikationsdienste, Elemente von Personenbeförderungsdiensten wie Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Dienste zur Verkehrsinformation, interaktive Selbstbedienungsterminals usw.; Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und zugehörige Software sowie Dienstleistungen im elektronischen Handel.

Wie hoch ist die Strafe bei einem Verstoß gegen den EAA?

Wenn die Marktaufsicht feststellt, dass eine Dienstleistung nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, wird der Dienstleister zunächst aufgefordert, die Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sicherzustellen. Sollte der Dienstleister dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Marktüberwachungsbehörde Geldbußen verhängen, um Verstöße zu ahnden. Diese Maßnahme wird insbesondere ergriffen, wenn ein Dienstleister weiterhin seinen Hauptverpflichtungen nicht nachkommt. In solchen Fällen kann eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wie im § 36 des BFSG festgelegt, der die Verstöße auflistet, die eine Grundlage für die Verhängung von Geldbußen bieten.
 

Gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen?

Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme maximal 2 Millionen Euro beträgt, sind vom Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes befreit.
 

Sind diese Anforderungen sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich gültig?

Das BFSG reguliert die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden. Ein Verbraucher gemäß diesem Gesetz ist definiert als "eine natürliche Person, die ein Produkt oder eine Dienstleistung gemäß diesem Gesetz kauft oder erhält, welche im Wesentlichen nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind."

Demnach sollten Dienstleistungen, die ausschließlich im Bereich B2B (Business-to-Business) angeboten werden, nicht unter das BFSG fallen.

Welche Gründe sprechen dafür, die Anforderungen des BFSG freiwillig umzusetzen?

Falls ein Unternehmen nicht unter den Geltungsbereich des BFSG fällt, hat es die Möglichkeit, seine Produkte und Dienstleistungen freiwillig barrierefrei anzubieten. Hier sind einige wichtige Argumente zugunsten der Barrierefreiheit:

(1) Barrierefreiheit kommt allen zugute, besonders vor dem Hintergrund einer demografischen Entwicklung und einer alternden Verbraucherschaft. Sie kann zu einem Wettbewerbsvorteil werden.

(2) Unternehmen, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten, sind zukunftsorientiert positioniert: Sie können eine breitere Zielgruppe erreichen und direkt mit Unternehmen konkurrieren, die unter das BFSG fallen.

(3) Es besteht die Möglichkeit, dass der Anwendungsbereich des BFSG in Zukunft auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet wird.
 

Sind im BFSG Richtlinien für die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und für eine vereinfachte Sprache enthalten?

Nein, weder die EAA-Richtlinie noch das BFSG oder die entsprechende Rechtsverordnung enthalten explizite Vorschriften zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache oder Leichten Sprache.

Dies unterscheidet sich vom Gesetz zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen (BGG) und der zugehörigen Verordnung (BITV 2.0), die für bestimmte Inhalte auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes die Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache verbindlich vorschreiben.

Dennoch sollten bei der Umsetzung stets Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache im Sinne der Verständlichkeit und um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, berücksichtigt und mitgedacht werden.
 

background
  • Level A
  • Level AA
  • Level AAA
    • Level A ist der niedrigste Stufe der WCAG-Konformität und enthält grundlegende Anforderungen, um eine grundlegende Barrierefreiheit zu gewährleisten. Wenn eine Website den Level A-Kriterien entspricht, bedeutet dies, dass einige grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit umgesetzt wurden.

      Diese Maßnahmen beziehen sich in der Regel auf wichtige Aspekte wie Textalternativen für Bilder, Farbkontraste für bessere Lesbarkeit, klare und konsistente Seitenstruktur und eine Tastaturnavigation ohne Abhängigkeit von bestimmten Eingabemethoden.

    • Level AA ist eine höhere Stufe der WCAG-Konformität im Vergleich zu Level A. Wenn eine Website den Level AA-Anforderungen entspricht, bedeutet dies, dass zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit umgesetzt wurden, die über die grundlegenden Anforderungen von Level A hinausgehen.

      Diese Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf Aspekte wie bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit von Inhalten, flexiblere Eingabemethoden, die Möglichkeit zur individuellen Anpassung der Darstellung sowie eine größere Unterstützung für Assistenztechnologien.

    • Die Konformitätsstufe AAA umfasst die umfassendsten Maßnahmen zur Zugänglichkeit. Websites, die den AAA-Kriterien entsprechen, gehen über die Anforderungen von Level A und Level AA hinaus.

      Level AAA umfasst zusätzliche Anforderungen, die die Zugänglichkeit weiter verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern für multimediale Inhalte, das Angebot von Textalternativen für nicht-textbasierte Inhalte, die in verschiedenen Formen dargestellt werden können (z. B. Braille), die Möglichkeit für Nutzer, mit verschiedenen Eingabemethoden durch Inhalte zu navigieren und mit ihnen zu interagieren, sowie die Gewährleistung eines hohen Kontrasts für Text und Bilder.

    Entwicklungskriterien

    Wahrnehmbarkeit


    Informationen und Benutzeroberflächen sind derart zu präsentieren, dass diese von allen Nutzern wahrnehmbar sind, unabhängig von den individuellen Wahrnehmungsfähigkeiten. Hierzu ist sicherzustellen, dass Informationen visuell, auditiv und taktil uneingeschränkt zugänglich sind.

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    Bedienbarkeit


    Benutzeroberflächen und Benutzerführung sind derart zu gestalten, dass eine Interaktion effektiv und effizient durchführbar ist. Hierzu sind alle technischen und kommunikativen Barrieren zu beseitigen, die eine Nutzung von Webseiten und mobilen Anwendungen erschweren könnten.

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    Verständlichkeit


    Das Prinzip der Verständlichkeit bezieht sich darauf, dass Informationen und Bedienungselemente auf der Website oder Anwendung klar und verständlich präsentiert werden, so dass Benutzer sie problemlos erfassen und nutzen können.

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    Robustheit


    Inhalte und Funktionen sind unabhängig von Technologien, Betriebssystemen, Browserversionen und Hilfstechnologien umzusetzen, sodass Nutzer unabhängig von den von ihnen verwendeten Endgeräten auf alle Inhalte uneingeschränkt zugreifen können.

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